Freigaben von der LHM
Liebe TSC-Sportler*innen!
die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass bei einer stabilen oder rückläufigen Inzidenz unter 100 gemäß § 27 Abs. 1 weitere Öffnungsschritte möglich sind.
Die Sportausübung in der Landeshauptstadt München wird durch Allgemeinverfügung ab dem 12.05.2021 erweitert. Zusätzlich erlaubt sind:
- kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie
- Kontaktsport unter freiem Himmel.
- Beides ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass alle Teilnehmer*innen über einen Testnachweis verfügen. Dieser Test kann ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis sein.
Für geimpfte und genesene Personen gelten ungeachtet der o.g. Regelungen die Vorschriften des § 1 a der 12. BayIfSMV.
Die Vorgaben des Rahmenkonzeptes Sport sind hierbei zwingend zu beachten.
Schulsporthallen werden zunächst nur auf Anmeldung, wenn die Schulen selbst keinen Bedarf haben, geöffnet. Kindersport ist also, wenn die Trainer:innen sich nicht bei Euch direkt melden, erst einmal noch in der Schwebe.
Auf bald!